Neue Chancen für ausländische Investoren und Existenzgründer in Deutschland
Neben der Vereinfachung der Zuwanderung qualifizierter Arbeitnehmer durch die Einführung der neuen Blue Card hat der deutsche Gesetzgeber mit den am 01.08.2012 in Kraft tretenden Änderungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes auch deutliche Erleichterungen für ausländische Investoren und Existenzgründer geschaffen.
Bisher sah das deutsche Aufenthaltsgesetz vor, dass einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer selbständigen Tätigkeit für eine Geschäftsgründung nur erteilt werden konnte, wenn neben der gesicherten Finanzierung und dem Erwartung positiver Auswirkungen auf die Wirtschaft ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse und ein besonderes regionalen Bedürfnis besteht. In der Regel sollten diese Voraussetzungen bei der Investition von 250.000 € und der Schaffung von 5 Arbeitsplätzen angenommen werden.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die damit aufgestellten Hürden zu hoch waren.
Die bisherigen gesetzlichen Anforderungen wurden von den beteiligten Behörden oft sehr restriktiv gehandhabt, so dass viele interessante Geschäftsideen ausländischer Existenzgründer in anderen Ländern mit einem freundlicherem Investitionsklima realisiert werden mussten.
Erfreulicherweise hat der deutsche Gesetzgeber jetzt erkannt, dass ausländische Existenzgründer und Investoren in Deutschland oft mit großem Erfolg arbeiten und damit einen erheblichen Anteil zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands beitragen, selbst wenn sie nicht von Anfang an in großem Umfang investieren und sofort mehrerer Arbeitsplätze schaffen. Nach der ab dem 01.08.2012 geltenden Fassung des § 21 AufenthG kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer selbständigen Tätigkeit bereits erteilt werden, wenn ein (einfaches) wirtschaftliches Interesse oder ein (einfaches) regionales Bedürfnis besteht. Eine bestimmte Mindestinvestitionssumme und eine Mindestanzahl zu schaffender Arbeitsplätzen enthält das Gesetz nicht mehr. Daneben wurden für Absolventen deutscher Hochschulen, die sich nach dem Studium selbständig machen wollen, weitere Erleichterungen eingeführt. Mit dem neuen Gesetz haben ausländische Investoren und Existenzgründer also deutlich bessere Chancen, innovative Ideen in Deutschland zu realisieren.
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