Deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz erhalten Sie die Staatsbürgerschaft nur, wenn Sie seit acht Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nach § 80 des Aufenthaltsgesetzes handlungsfähig sind. Dieser Zeitraum kann auf sechs Jahre verkürzt werden, wenn in Ausnahmefällen Sondermaßnahmen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit getroffen werden.

Was bedeutet es, die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen?

Wenn Sie in Deutschland leben, auch als Daueraufenthalter, gelten Sie nicht als deutscher Staatsbürger. Dies schränkt Ihre Position im Vergleich zu einem deutschen Staatsbürger irgendwie ein, und das ist der Grund, warum so viele Daueraufenthalter in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben.

Die deutsche Staatsbürgerschaft gibt Ihnen Rechte und Freiheiten, die Nicht-Deutsche nicht haben. Als deutscher Staatsbürger werden Sie diese Möglichkeiten haben:

  • Das Recht auf Freizügigkeit! Sie können ohne Visum in 177 Länder reisen! Der deutsche Reisepass ist einer der wertvollsten Pässe der Welt!
  • Das Recht, ohne Studiengebühren in Deutschland zu leben, zu arbeiten und zu studieren
  • Das Recht, im Vereinigten Königreich oder in anderen EU- oder EWR-Ländern zu leben, zu arbeiten oder zu studieren, mit sehr wenigen Einschränkungen
  • Das Wahlrecht bei allen Wahlen auf Landes- und Bundesebene
  • Das Versammlungs- und Vereinigungsrecht
  • Konsularischer Schutz
  • Uneingeschränkter Zugang zur Arbeitssuche in Deutschland
  • Das Recht, Beamter zu werden (in Deutschland so genannter „Beamter“)

Neben den Rechten gemäß dem deutschen Grundgesetz haben Sie auch die Pflichten und Obliegenheiten, die jeder deutsche Staatsbürger hat. Dazu gehört die Integration in die Gesellschaft, die Achtung und der Gehorsam gegenüber allen Gesetzen und sogar der deutsche Militärdienst.

Deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzungen für die Einbürgerung

Sie müssen mindestens 8 Jahre einer legalen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben: Dieser Zeitraum kann sieben Jahre betragen, wenn Sie einen Integrationskurs besucht haben, und sechs Jahre, wenn Sie neben dem Integrationskurs zum Zeitpunkt der Bewerbung einen akademischen Abschluss an einer deutschen Universität erworben haben. Dieser Zeitraum beträgt nur drei Jahre, wenn Sie aufgrund bestimmter Umstände nach § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind.

Sie müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (mindestens Niveau B1). In einigen Ausnahmefällen kann der Antragsteller von dieser Anforderung befreit werden.

Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für sich und Ihre Familienangehörigen sorgen zu können und keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen, mit anderen Worten über ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen verfügen.

Bitte beachten Sie:

Zu diesem Zweck sollten Sie als Antragsteller einen Nachweis über Ihre derzeitige Erwerbstätigkeit und Ihr Einkommen erbringen (für Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Lohn- und Gehaltsabrechnung, für Selbständige: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, letzter Einkommenssteuerbescheid, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung.)

Sie müssen ein Bürger ohne Vorstrafen und ohne gesellschaftliche Behandlung sein.

Sie müssen einen Einbürgerungstest (in Deutschland so genannter Einbürgerungstest) bestehen. In einigen Ausnahmefällen kann der Antragsteller von diesem Erfordernis befreit werden.

Sie müssen über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen.

Sie müssen alle früheren Staatsbürgerschaften aufgeben (außer im Falle der doppelten Staatsbürgerschaft) *

Zahlung von 255 Euro pro Erwachsenen und 51 Euro für Minderjährige.

Nachweis über Deutschkentnisse durch:

  • Eine Bescheinigung, die Sie durch einen Integrationskurs, wie z.B. den „DTZ – Deutsch-Test für Zuwanderer“, erhalten haben
  • Ein Zeugnis, das den erfolgreichen Abschluss von mindestens 4 Schuljahren in Deutschland nachweist (einschließlich Hauptschule oder Gymnasium)
  • Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums an einer deutschen Universität oder Institution.
  • Wenn Sie über kein Dokument verfügen, das Ihre Sprachkenntnisse belegt, können Sie einen staatlichen Sprachtest absolvieren, der von Ihrer Staatsbürgerschaftsbehörde angeordnet wird.

Bewerbungsverfahren für die Staatsbürgerschaft

Wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit dem Antragsverfahren für die deutsche Staatsbürgerschaft beginnen!

Zunächst müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland nach den Voraussetzungen erkundigen und das Antragsformular erhalten.

Für das Verfahren ist die Einbürgerungsbehörde zuständig.

Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde für Einbürgerungsangelegenheiten nicht zuständig ist.

Abhängig von der Stadt, in der Sie leben, und vielen anderen Faktoren kann das Verfahren zwischen 3 und 6 Monaten dauern. Sie können sich an einen erfahrenen Anwalt wenden, der Sie bei diesem Verfahren unterstützt, um Ihre Eignung für die deutsche Staatsbürgerschaft zu prüfen. Jeder einzelne Fall wird unabhängig analysiert.

*Duale Staatsbürgerschaft ist für EU- und Schweizer Staatsbürger erlaubt. Sie wird auch für Personen geduldet, deren Herkunftsländer es ihnen nicht erlauben, auf ihre Staatsbürgerschaft zu verzichten. Dazu gehören Iran, Algerien, Syrien und mehrere lateinamerikanische Länder.

  • Öffnungszeiten der Kanzlei

    Montag - Donnerstag:
    9-12 Uhr & 14-18 Uhr
    Freitag:
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    Termine nach Vereinbarung

    Telefon: 040 . 413 499 87

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