Unser anwaltliches Leistungsspektrum für Visum und Aufenthaltserlaubnis durch Investition:

Visum und Aufenthaltserlaubnis durch Unternehmensgründung bzw. Unternehmenskauf/-Übernahme in Deutschland für ausländische Investoren und Existenzgründer sowie deren Familienmitglieder umfasst folgende Leistungen:

Die folgenden Rechtsanwaltsdienstleistungen werden Bestandteil des Beratungsvertrages zwischen der Kanzlei Jaberi und dem Mandanten:

  1. Konzeption und Erstellung eines Businessprojekts, das auf Erfolg basiert. Das bedeutet Analyse und Auswahl des Standortes, und Vorbereitung eines Geschäftsplans für das Geschäft des Mandanten in Deutschland, das den Anforderungen des § 21 Aufenthaltsgesetzes entspricht.
  2. Vorabprüfung, ob die beabsichtigte selbständige Tätigkeit des Mandanten der Erlaubnispflicht unterliegt? Handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit?
  3. Nachdem wir uns rund um das Thema Genehmigungen, Qualifikationen und formellen Voraussetzungen für die Unternehmensgründung informiert haben, geht es im nächsten Abschnitt im Businessplan weiter mit dem Abschnitt Rechtsformwahl: Hier empfehlen wir in der Regel die Gründung einer GmbH als Kapitalgesellschaft (diese Form der Gesellschaft wird nur auf der Grundlage der beschränkten Haftung empfohlen).
  4.  Vorbereitung und Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    Firmenname: Verfügbarkeitsprüfung
    Terminierung zur Gründung der GmbH bei Notaren und Abwicklung   aller erforderlichen Formalitäten in Vollmacht.
    Eintragung in das öffentliche Handelsregister (Handelsregistereintragung durch Notar), Gewerbeanmeldung.
  5. Geschäftskontoeröffnung (Dollar- und Eurokonto der GmbH).
  6. Entwurf eines Gesellschaftsvertrags, Geschäftsführervertrag, Treffen mit dem Notar bei der ersten Hauptversammlung in Vertretung der Gesellschaft, falls erforderlich.
  7. Vorbereitung und Finalisierung eines Geschäftsplans (Businessplan).
  8. Die endgültige Fertigung und Zusendung aller Dokumente und Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge sowie das Ausfüllen der Antragsformulare für Mandanten erfolgt per Post (z.B. DHL) zum Zwecke der Vereinbarung eines Visumstermins an die jeweilige Deutsche Auslandsvertretung.
  9. Periodische Wiedervorlagen zur Überprüfung des Status quo des Mandanten. Eventuelle Rückfragen an die zuständige Handelskammer oder die Ausländerbehörde.
  10. Begleitung des Klienten nach erfolgreicher Visaerteilung in Deutschland für die Dauer von ca. einem Monat (Abschluss von Krankenversicherungsverträgen, Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt, Abschluss vom Wohnmietvertrag sowie Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Eröffnung eines Geschäftskontos).
  • Öffnungszeiten der Kanzlei

    Montag - Donnerstag:
    9-12 Uhr & 14-18 Uhr
    Freitag:
    9-12 Uhr & 14-16 Uhr
    Termine nach Vereinbarung

    Telefon: 040 . 413 499 87

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  • Urkunde als Ausbilder