Visum
Am 05.10.2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 – der sog. Visakodex – in Kraft getreten. Diese Verordnung findet seit dem 05.04.2010 in den Schengen-Staaten grundsätzliche Anwendung.
Das Visum stellt nach dem Aufenthaltsrecht einen selbständiger Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG) dar. Es kann als europarechtlich harmonisiertes Schengen-Visum oder als nationales Visum erteilt werden. Der Visumantrag wird bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt.
Visum-Kategorien
A-Flughafentransitvisum (Visum zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer Flughäfen der Mitgliedstaaten).
C-Visum (Schengen-Visum)
Ein Schengen-Visum, das von einem der Mitgliedsländer des Schengen-Raums ausgestellt wurde, erlaubt seinem Inhaber den freien Verkehr innerhalb des gesamten Schengen-Raums in Bezug auf die Schengen-Mitglieder der Europäischen Union sowie die EFTA-Schengen-Mitglieder bis zu seiner Gültigkeit und den zeitlichen Beschränkungen.
Je nach Art des von der Botschaft/Konsulat eines Schengen-Landes ausgestellten Visums gibt es unterschiedliche Beschränkungen, die je nach Art der Reise und anderen relevanten Umständen für das jeweilige Visum gelten.
Die Kategorie „C“ steht für ein Kurzzeitvisum, das seinem Inhaber erlaubt, sich je nach Gültigkeit des Visums für eine bestimmte Zeit in einem Schengen-Gebiet aufzuhalten. Diese besondere Kategorie kann je nach dem Reisezweck des Inhabers in einer Form von:
– Einfaches Visum für maximal 90 Tage.
– Mehrfachvisum maximal für bis zu 5 Jahren.
Das Schengen-Visum (C-Visum) kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden:
Schengen-Visum für Geschäftsreisen
Schengen-Visum für private Familienbesuche
Schengen-Visum für Geschäftsreisen
Schengen-Visum für Kongress oder Seminare
Schengen-Visum für touristische Aktivitäten
Schengen-Visum für Messen
Schengen-Visum für medizinische Behandlung
Schengen-Visum für medizinische Begleitung
Schengen-Visum für den Flughafentransit
Schengen-Visum für Sportwettkämpfe
- Einfaches Einreisevisum maximal für 90 Tage
Ein Visum für die einmalige Einreise erlaubt seinem Inhaber nur einmal innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne in den Schengen-Raum einzureisen, wie auf der im Reisepass angebrachten Visummarke vermerkt. Sobald der Visuminhaber das Schengen-Gebiet verlassen hat, kann er nicht mehr zurückkehren, auch wenn er dort nicht die Anzahl von Tagen verbracht hat, die von der Botschaft, die ihm das Visum ausgestellt hat, erlaubt wurde.
- Mehrfachvisum maximal für bis zu 5 Jahre.
Mehrfachvisum des Art. 24 Abs. 2 des Visakodex mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Danach sollen viel und regelmäßig Reisende, an deren bona fide Eigenschaft keine Zweifel bestehen (insbesondere Geschäftsleute, Staatsbedienstete, Familienmitglieder von hier aufhältlichen Unionsbürgern oder Familienmitglieder von Drittstaatsangehörigen, die sich regelmäßig in den Mitgliedstaaten aufhalten) möglichst solche Visa bekommen. Dadurch soll Vielreisenden das Reisen erleichtert und der Verwaltungsaufwand verringert werden
Solange Sie sich nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten, sollten Sie so oft wie nötig ein- und ausreisen können. Das Besondere am Schengen-Visum in Deutschland ist, dass es dem Antragsteller die Einreise in den gesamten Schengen-Raum der Europäischen Union ermöglicht.
Anforderungen für Mehrfachvisa
- a) Der Antragsteller muss nachweisen, dass er insbesondere aus beruflichen oder persönlichen Gründen gezwungen ist, regelmäßig oder erneut nach Deutschland zu reisen.
- b) Der Antragsteller muss seine Integrität und Zuverlässigkeit hinsichtlich der rechtmäßigen Verwendung von einheitlichen oder räumlich begrenzten Visa, die ihm zuvor erteilt wurden, nachweisen. Dabei spielen seine wirtschaftliche Situation im Herkunftsstaat und die Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des beantragten Visums zu verlassen, die wirtschaftliche Situation des Antragstellers sowie die (für die Beurteilung der Rückkehrbereitschaft wichtige) familiäre Situation eine wichtige Rolle.
- c) Ein Mehrjahresvisum wird in der Regel nur dann erteilt, wenn der Antragsteller bereits im Rahmen eines Einfachvisums den Nachweis geführt hat, dass er die erlaubten Aufenthaltszeiten und Nutzung für den beabsichtigten legalen Aufenthaltszweck, eingehalten hat. Dazu sollte der Antragsteller zunächst zweimal mit einem normalen Kurzaufenthaltsvisum (maximal 3 Monate Gültigkeit) nach Deutschland einreisen, um sich für das Jahresvisum zu qualifizieren.
D-Visum (nationales Visum)
Das D- Visum gilt für längerfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen in Deutschland. Es habt seine Grundlage im nationalen Recht. Sie erfordern einen bestimmten Aufenthaltszweck, wie z.B. Nachzug zum Ehegatten, einen Studienaufenthalt oder den Antritt einer Arbeitsstelle, bspw. Selbständigkeit, selbständige Tätigkeit, Blaue Karte EU, Forscher, Hochqualifizierte.
Das D-Visum wird in der Regel für drei Monate ausgestellt, kann aber auch für bis zu zwölf Monate ausgestellt werden und muss angeben, ob sein Inhaber in Deutschland arbeiten darf. Die Erteilung eines nationalen Visums ist in der Regel von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig.
Auf der Grundlage des D-Visums kann nach der Einreise eine deutsche Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das D-Visum gilt neben dem Aufenthalt und der Erfahrung in Deutschland auch für Kurzaufenthalte in anderen Schengen-Ländern.
Wer braucht ein Deutschland D-Visum?
Je nach Ihrer Nationalität benötigen Sie möglicherweise ein Visum für die Einreise nach Deutschland, einem der Top-Ziele vieler Weltreisender.
Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen: (Studium, Forschung, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung), müssen vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung (dem Konsulat oder der Botschaft) des Aufenthaltslandes, ein nationales deutsches Visum oder ein so genanntes D-Visum beantragen. Mit Ausnahme der folgenden Staatsangehörigen müssen Staatsangehörige der übrigen Länder der Welt vor der Einreise nach Deutschland ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen und erhalten.
– EU / EWR / EFTA-Länder
– Australien
– Israel
– Japan
– Kanada
– Neuseeland
– Republik Südkorea
– die Vereinigten Staaten von Amerika